Kleintiere in Mietwohnungen erlaubt!

Immer wieder werden wir bei einem Wohnungswechsel angefragt, ob wir Kaninchen oder Meerschweinchen in neue Hände vermitteln können, da der neue Vermieter verbietet, dass diese mit einziehen dürfen.

Zuerst mal ein Fakt: Vermieter dürfen die Haltung von Kleintieren nicht verbieten, selbst wenn es eine entsprechende Klausel im Mietvertrag gibt. Durch verschiedene Urteile ist bestätigt, dass die Haltung von Kleintieren einen vertragsgemäßen Mietgebrauch darstellt. Denn Kleintiere stören weder den häuslichen Frieden, noch braucht sich der Vermieter Sorgen machen, dass sein Eigentum durch sie beschädigt wird. Zumindest dann nicht, wenn die Tiere überwiegend in einem abgeschlossenen Gehege gehalten werden und die Anzahl der Tiere nicht das übliche Maß übersteigt.

Der Vermieter sitzt natürlich am längeren Hebel. Die Wohnungssituation in München ist ja nicht gerade entspannt. Um überhaupt eine Wohnung zu bekommen, ist man als Mieter schnell bereit, sich auf Forderungen einzulassen, die nicht rechtmäßig sind. Und natürlich möchte man auch nicht lügen. Die Frage ist jedoch, ob schweigen mit lügen gleichzusetzen ist 😉.
Zumindest sollte man gut überlegen, bevor man seine behaarten Freunde weggibt.
Wenn von Kleintieren die Rede ist, sind übrigens grundsätzlich Kaninchen oder Nager wie Meerschweinchen, Hamster, Chinchillas, Degus, (Renn-)Mäuse oder Ratten gemeint.